Wichtig: Richtige Wohnflächenberechnung

Eine nicht korrekte Angabe der Wohnfläche kann Privatverkäufern teuer zu stehen kommen. Es können hier hohe Schadensersatzforderungen drohen. Erst kürzlich kippte der BGH die bisherige 10%-Regelung. Etwaige Angaben im Exposé oder Vereinbarungen im Miet- bzw. Kaufvertrag spielen keine Rolle mehr! Ab sofort ist nur die tatsächliche Wohnfläche rechtsgültig! Daher sollten private Verkäufer bei der Ermittlung der Wohnfläche unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um hier Rechtssicherheit zu haben.

Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich. Das ist Bestandteil meiner Dienstleistung.

Bei Fragen oder Interesse an einer persönlichen Beratung stehe ich Ihnen gerne
zur Verfügung.